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Produkt zum Begriff Geltend:


  • Bratz: Mode weltweit
    Bratz: Mode weltweit

    Bratz: Mode weltweit

    Preis: 33.19 € | Versand*: 0.00 €
  • Webasto Ladekabel Mode 3
    Webasto Ladekabel Mode 3

    * Höhere Leistung durch dreiphasige Ladeleitung * 7,5 m Kabellänge * Verbindungskabel zwischen Elektroauto und Ladestation (kein Verlängerungskabel) * Stecker Fahrzeugseitig Typ 2, Ladestationsseitig Typ 2 * Mode 3 Ladeanschluss gemäß IEC 62196-2 * Webasto Qualitätskabel, VDE-gerecht

    Preis: 259.00 € | Versand*: 4.90 €
  • Harting Ladekabel Mode 3
    Harting Ladekabel Mode 3

    * Bis zu 22 kW Ladeleistung (10x schneller laden) * Ladekabel für Ihr Elektroauto * Stecker Fahrzeugseitig Typ 2, Ladestationsseitig Typ 2 * Mode 3 Ladekabel gemäß IEC 62196-2 * 7,5 m Kabellänge * Klassisches glattes Ladekabel * In elegantem schwarzen Design

    Preis: 209.00 € | Versand*: 4.90 €
  • Sallys türkische Küche
    Sallys türkische Küche

    Dieses Buch dreht sich um mediterrane und orientalische Rezepte. Es ist mir besonders wichtig, da viele meiner Lieblingsrezepte aus der türkischen Küche darin Platz finden und es etwas über meine Herkunft verrät. Meine Eltern stammen beide aus der Türkei, für mich war es schon während der Kindheit und Jugend von Vorteil, zwischen zwei Kulturen auf­zuwachsen. Ich bin mit zwei Muttersprachen und zwei Esskulturen groß geworden: Deutsch und Tür­kisch. Dafür bin ich heute sehr dankbar. Ich wünsche dir viel Freude beim Ausprobieren und Zubereiten der Rezepte.368 Seitenüber 80 Rezepte100 % made in GermanyISBN: 978-3-942906-29-61. Auflage Oktober 2017...

    Preis: 29.90 € | Versand*: 8.95 €
  • Wann Nutzungsausfall geltend machen?

    Du kannst Nutzungsausfall geltend machen, wenn dein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne vorübergehend nicht genutzt werden kann und du dadurch einen finanziellen Schaden hast. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du auf dein Auto angewiesen bist, um zur Arbeit zu kommen, und nun auf andere Transportmittel angewiesen bist. Es ist wichtig, dass du den Nutzungsausfall nachweisen kannst, zum Beispiel durch eine Bestätigung deines Arbeitgebers über entgangene Arbeitszeiten. In der Regel kannst du den Nutzungsausfall über die gegnerische Versicherung oder deine eigene Kaskoversicherung geltend machen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Bedingungen und Fristen zu informieren, um sicherzustellen, dass dein Anspruch gültig ist.

  • Wie mache ich Nutzungsausfallentschädigung geltend?

    Um Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen, musst du nachweisen, dass du dein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Reparatur nicht nutzen konntest. Dazu solltest du alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, Gutachten und Mietwagenrechnungen sammeln. Anschließend kannst du die Nutzungsausfallentschädigung bei der Versicherung des Unfallverursachers oder bei deiner eigenen Kaskoversicherung beantragen. Es ist wichtig, alle Fristen einzuhalten und die Ansprüche klar und nachvollziehbar zu dokumentieren. Falls es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt, kann es hilfreich sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

  • Was bedeutet Vorsteuer geltend machen?

    "Was bedeutet Vorsteuer geltend machen?" Vorsteuer bezieht sich auf die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen für Einkäufe von Waren und Dienstleistungen zahlt. Durch das Geltendmachen der Vorsteuer kann ein Unternehmen diese gezahlte Umsatzsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies geschieht in der Regel durch die Vorsteuererklärung, in der die gezahlte Vorsteuer aufgelistet wird. Auf diese Weise kann das Unternehmen die tatsächliche Umsatzsteuerlast reduzieren und somit seine Steuerbelastung verringern. Es ist wichtig, dass Unternehmen die Voraussetzungen für das Geltendmachen der Vorsteuer beachten, um mögliche Steuerrisiken zu vermeiden.

  • Wer kann Pflichtteil geltend machen?

    Der Pflichtteil kann von gesetzlichen Erben geltend gemacht werden, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Dazu gehören in erster Linie die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehepartner. Auch Enkelkinder können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteil einfordern. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nur unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden kann und dass die genauen Anspruchsberechtigten je nach nationalen Erbrechtsregelungen variieren können. In Deutschland beispielsweise ist der Pflichtteil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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  •  CHARGE CABLE MODE 3 TYPE 2 32A 1PH 7,5M LADEKABEL MODE 3 TYP 2
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    CHARGE CABLE MODE 3 TYPE 2 32A 1PH 7,5M LADEKABEL MODE 3 TYP 2 SKU: 0111007 Kabel fest installiert: Nein Hersteller: Mennekes Höhe (mm): 100 Länge (mm): 390 Breite (mm): 390 Gewicht (kg): 3,10

    Preis: 299.40 € | Versand*: 0.00 €
  • JUICE Flow Ladekabel Mode 3
    JUICE Flow Ladekabel Mode 3

    * Das Ladekabel für Ihr Elektroauto * Bis zu 22 kW Ladeleistung (10x schneller laden) * 6 m Kabellänge * Stecker Fahrzeugseitig Typ 2, Ladestationsseitig Typ 2 * Inkl. Schutzkappe (beidseitig) * Stecker und Kupplung ergonomisch geformt und robust * Hartversilberte Kontakte für optimale Stromübertragung und Langlebigkeit * Mode 3 Ladekabel gemäß IEC 62196-2

    Preis: 179.00 € | Versand*: 4.90 €
  • ABL Ladekabel CC3210 Mode 3
    ABL Ladekabel CC3210 Mode 3

    * Bis zu 22 kW Ladeleistung (10x schneller laden) * Ladekabel für Ihr Elektroauto * Stecker Fahrzeugseitig Typ 2, Ladestationsseitig Typ 2 * Mode 3 Ladekabel gemäß IEC 62196-2 * 10 m Kabellänge * Klassisches glattes Ladekabel

    Preis: 379.00 € | Versand*: 4.90 €
  • Lapp Helix Ladekabel Mode 3
    Lapp Helix Ladekabel Mode 3

    * Selbstaufräumendes und platzsparendes Ladekabel durch Formgedächtnis * Mode 3-Ladekabel 11 kW mit 5 m Länge * Kein aufwendiges Aufrollen nach dem Ladevorgang - Hände bleiben sauber * Stecker und Kupplung ergonomisch geformt und robust * Versilberte Kontakte für optimale Stromübertragung und Langlebigkeit * Erfüllt alle relevanten VDE- und IEC-Produktanforderungen

    Preis: 229.00 € | Versand*: 4.90 €
  • Wer kann Verlustvortrag geltend machen?

    Wer kann Verlustvortrag geltend machen? Der Verlustvortrag kann von Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, die Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten erzielen, wie zum Beispiel aus selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Dabei können Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Es ist wichtig, dass die Verluste ordnungsgemäß dokumentiert und beim Finanzamt angegeben werden, um den Verlustvortrag nutzen zu können. In einigen Fällen kann auch eine Verlustbescheinigung erforderlich sein, um den Verlustvortrag geltend zu machen.

  • Wer kann Eigenbedarf geltend machen?

    Eigenbedarf kann in der Regel vom Vermieter oder von nahen Verwandten geltend gemacht werden, die beabsichtigen, die Wohnung selbst zu nutzen. Dazu zählen in der Regel Eltern, Kinder oder Geschwister des Vermieters. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung bestehen, zum Beispiel wenn der Vermieter oder die Verwandten selbst dort einziehen möchten. Es ist wichtig, dass der Eigenbedarf rechtzeitig und ordnungsgemäß angekündigt wird und die Kündigungsfristen eingehalten werden. Mieter können den Eigenbedarf jedoch überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass er rechtmäßig ist.

  • Wer darf Vorsteuer geltend machen?

    Wer darf Vorsteuer geltend machen? Vorsteuer kann grundsätzlich von Unternehmern geltend gemacht werden, die steuerpflichtige Umsätze tätigen. Das bedeutet, dass nur Unternehmen, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, Vorsteuer geltend machen können. Privatpersonen oder Unternehmen, die steuerfreie Umsätze erzielen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung. Es ist wichtig, dass die Vorsteuer korrekt dokumentiert und in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben wird, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Unternehmen sollten daher darauf achten, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren.

  • Wer kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

    Wer kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Verpflegungsmehraufwand kann von Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die beruflich unterwegs sind und dadurch zusätzliche Verpflegungskosten haben. Dies betrifft beispielsweise Dienstreisen, Fortbildungen oder Tagungen. Selbstständige können Verpflegungsmehraufwand ebenfalls geltend machen, wenn sie beruflich unterwegs sind. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Höchstbeträge, die beachtet werden müssen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Bedingungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich absetzbar sind.

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